Nachdem am 19. Dezember 2019 die Basiserschliessung Aarefeld eingeweiht werden konnte, kann nun auch bei den Hochbauten des Gewerbegebiets Aarefeld "RAUM 5" ein Meilenstein gesetzt werden. Gemeinsam mit einer Projektentwicklerin sowie einer Ankermieterin hat die Realisierung des Bauvolumens 1 mit der Phase Vorprojekt gestartet.
Die Einwohnergemeinde Steffisburg konnte mit der HRS Investment AG / HRS Real Estate AG aus Frauenfeld eine Partnerschaft zur weiteren Projektentwicklung des RAUM 5 abschliessen. Als Grundeigentümerin sowie mit der Mitarbeit in der Projektentwicklung bleibt die Einwohnergemeinde Steffisburg weiterhin direkt am Projekt beteiligt. Die Entwicklung der Bauvolumen erfolgt in einem partizipativen Prozess zwischen Grundeigentümerin, Projektentwicklerin und den zukünftigen Nutzenden. Die HRS Real Estate AG verfügt über ein bedeutendes Netzwerk, viel Knowhow und sieht im Projekt "RAUM 5" ein grosses Potential zur erfolgreichen Entwicklung des interessanten und gut erschlossenen Gewerbeareals in Steffisburg. "Mit dem Vorprojekt wird ein grosser Schritt in Richtung Realisierung gemacht, welche ab 2022 erfolgen soll", ist Gemeindepräsident Jürg Marti überzeugt.
"Dass auf dem grössten frei verfügbaren Gewerbegebiet ein neuer Businesspark entsteht, ist eine grosse Chance für die ganze Region", ergänzt Martin Kull, CEO/Inhaber von HRS Real Estate AG. "Wir freuen uns, in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Steffisburg die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen."
Nebst den Projektentwickelnden sind die Ankernutzenden pro Bauvolumen von zentraler Bedeutung, diese garantieren einen wirtschaftlichen Nutzermix. "Wir freuen uns, dass die BKW Energie AG auf dem Areal einen neuen zentralen Werkplatz plant. Mit der BKW Energie AG haben wir eine Partnerin an Bord, welche weitere Unternehmen anziehen soll, damit der grösstmögliche Synergieeffekt erzielt werden kann", freut sich Gemeindepräsident Jürg Marti.
"Das neue Areal ermöglicht es auch innerhalb der BKW Synergien zu nutzen. Mit dem geplanten Kompetenzzentrum können wir unsere Kundinnen und Kunden noch besser betreuen. Die zielführende Zusammenarbeit mit der Gemeinde schätzen wir sehr", sagt Jörg Leuzinger, Leiter Region Oberland der BKW Energie AG.
Die Eingabe des Baugesuchs ist im 2. Quartal 2021 geplant. Die Ausführungsphase ab 2022 erfolgt parallel zum Umbau des Bahnhofs Steffisburg der BLS AG sowie der Detailerschliessungsstrasse. Sobald die Nutzenden im 4. Quartal 2023 ins fertiggestellte Bauvolumen 1 einziehen werden, ist das Areal vollständig erschlossen, gleichzeitig kann von einem modernisierten Bahnhof profitiert werden.
Die weitere Nutzersuche für die Aufbauten im Bauvolumen 1 sowie die drei anderen Bauvolumen erfolgt parallel zur Planung des Bauvolumens 1. Interessenten zum Bauvolumen 1 (im Speziellen für attraktive Dienstleistungsflächen im Aufbauvolumen des ersten und zweiten Dachgeschosses) können sich bei den nachstehend aufgeführten Kontaktpersonen melden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an
Jürg Marti, Gemeindepräsident
Telefon 033 439 43 00 / 078 764 32 24
E-Mail juerg.marti@steffisburg.ch
Martin Kull, CEO/Inhaber HRS Real Estate AG, Frauenfeld
Jörg Leuzinger, Leiter Region Oberland BKW Energie AG, Spiez
Nach intensiver Planung und Genehmigung der Überbauungsordnung Nr. 93 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung kann die Erschliessungsstrasse des Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof Steffisburg gebaut werden. Die geplante Strassenverbindung zwischen dem Turbokreisel und der Aarestrasse soll in Zukunft die Möglichkeit bieten, das Gebiet Heimberg Süd an den Zubringer zur A6 und den Bypass Thun Nord anzuschliessen.
Mit dem Spatenstich fiel am 4. April 2019 der Startschuss für die rund 35 Wochen dauernden Bauarbeiten.
Publikationstext im Thuner Amtsanzeiger vom 2. Mai 2019:
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Steffisburg am 29. Oktober 2018 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 92 "Gewerbegebiet Aarefeld" in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 18. April 2019 genehmigt.
Die Überbauungsordnung tritt mit Datum der Genehmigung in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Die vom Grossen Gemeinderat am 1. Dezember 2017 genehmigte Überbauungsordnung Nr. 93 Erschliessung ESP Bahnhof wurde am 10. Juli 2018 ebenfalls durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Das Amt erteilte mit diesem Entscheid gleichzeitig die Baubewilligung. Die Ausführung ist in der Endplanung, der Baustart ist im April 2019 vorgesehen. Parallel dazu wird das Viadukt durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) saniert.
Die Überbauungsordnung Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld wurde durch die Anpassungen der Baubereiche zwei und drei infolge geringfügiger Verschiebung der Basiserschliessungsstrasse, durch die Anpassung der Überbauungsvorschriften an die Bestimmungen der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) und durch die Lockerung der Verbindlichkeiten zum Richtprojekt von September bis Oktober 2018 ein zweites Mal aufgelegt und befindet sich noch im Genehmigungsverfahren.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Die FDP/glp-Fraktion stellte in einer erneuten Interpellation dem Gemeinderat verschiedene Fragen zu RAUM 5. Diese werden an der Sitzung vom 1. Dezember 2017 umfassend beantwortet. Die Interpellation wird als Chance erachtet, den Zwischenstand zum Projekt RAUM 5 öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren. Mit einer aktiven Bodenpolitik und einer weitsichtigen Wirtschaftsförderung will der Gemeinderat für Steffisburg Mehrwert, Handlungsspielraum und für alle Beteiligte eine Win-Win-Situation schaffen. Das Projekt RAUM 5 zeigt beispielhaft die Herausforderungen in einem solch vielschichtigen Planungsprozess auf. Eine aktive Bodenpolitik und Wirtschaftsförderung zu betreiben ist manchmal hart und mit entsprechenden finanziellen und personellen Vorleistungen verbunden. Der Ertrag wird sich jedoch nachhaltig auszahlen, wenn entweder bestehende Unternehmen in der Gemeinde behalten oder neue angesiedelt werden können. Aus der Bevölkerung kann gerade auch in der laufenden Revision der Ortsplanung eine Unterstützung von Projekten wie RAUM 5 festgestellt werden. Die Wichtigkeit der Umsetzung von verdichteter Bauweise, welche die Raumplanungsgesetzgebung vorgibt, ist auch für Gewerbeflächen erkannt. Der Gemeinderat steht weiterhin klar hinter dem Projekt RAUM 5 und somit auch hinter einer auf die Zukunft ausgerichtete Entwicklung einer neuen Art von Gewerbegebieten.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Der Grosse Gemeinderat Steffisburg beschliesst über die Überbauungsordnung Nr. 93 Erschliessung ESP Bahnhof Steffisburg, welche die Basiserschliessung von RAUM 5 regelt. Die Überbauungsordnungen Nr. 93 Erschliessung ESP Bahnhof und Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld sind im Dezember 2016 öffentlich aufgelegen, nachdem sie vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft wurden. Gegen die Überbauungsordnungen ist je eine Einsprache eingegangen. Diese konnten inzwischen bereinigt werden. Bis jetzt lief das Genehmigungsverfahren der beiden Überbauungsordnungen parallel. Bei der Überbauungsordnung Nr. 93 handelt es sich jedoch um eine Erschliessungsüberbauungsordnung (Basiserschliessung). Diese muss gestützt auf die rechtlichen Grundlagen gemäss Baugesetz des Kantons Bern und Baureglement der Gemeinde Steffisburg vom Grossen Gemeinderat beschlossen werden. Die Überbauungsordnung Nr. 93 geht dann an das Amt für Gemeinden und Raumplanung zur abschliessenden Genehmigung. Diese gilt dann als Baubewilligung. Mit dem Bau der Erschliessungsstrasse soll 2018 begonnen werden.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Eine Studie kommt zum Schluss, dass ein grosses Potential für eine künftige S-Bahnhaltestelle Thun Nord besteht. Dieser wäre auch für RAUM 5 von grossem Nutzen. Denn so könnten mit einer neuen Tangentiallinie im Busnetz auch der ESP Bahnhof Steffisburg – worin sich der Perimeter von RAUM 5 befindet – sowie der Osten und Westen von Thun an den neuen Bahnhof angebunden werden. An der Delegiertenversammlung der Regionalen Verkehrskonferenz Oberland-West (RVK) vom 15. November 2017 unterzeichneten gut drei Viertel der anwesenden Gemeindevertreter aus dem ganzen Oberland West von Saanen bis ins Eriz ein Commitment, mit dem sich die RVK für die Planung und den Bau einer neuen S-Bahn-Haltestelle Thun Nord starkmacht.
Weiterführende Informationen: Thuner Tagblatt
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Der Bypass Thun Nord wurde am 9. November 2017 für den Verkehr geöffnet. Die neue Strasse entlastet die Thuner Innenstadt und die Bernstrasse deutlich vom Verkehr. Sie erschliesst zugleich die beiden Entwicklungsschwerpunkte Thun Nord sowie Bahnhof Steffisburg und damit RAUM 5.
Weiterführende Informationen: Bypass Thun Nord und Kanton Bern
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Die Überbauungsordnung Nr. 92 Gewerbegebiet Aarefeld – welche auf der Basis der Bestimmungen zur ZPP B Bahnhof erarbeitet wird - ist praktisch fertiggestellt. Nach den verschiedenen Gesprächen mit Interessierten und der hängigen Einsprache, welche beinahe ein Jahr der Bereinigung in Anspruch nahm, wurde die Gestaltung der Volumen in den Bestimmungen etwas offener formuliert. Auch wird das Siegerprojekt nunmehr als beispielhaft bezeichnet, nicht mehr als wegleitend. Dies gibt mehr Flexibilität insbesondere auf die Bauweise und die mögliche Entwicklung.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Steffisburg haben mit 4'983 Ja-Stimmen gegen 1'035 Nein-Stimmen die Änderung der baurechtlichen Grundordnung deutlich angenommen. Damit wurden die Bestimmungen in Art. 59 zur Zone mit Planungspflicht ZPP B Bahnhof dahingehend angepasst, dass einzelne Gebäude punktuell bis 24 Meter hoch sein dürfen. Ebenso wurden die Grundsätze für die Erstellung einer verdichteten Gewerbezone, einer nachhaltigen Bauweise und der Ausgestaltung der Dachflächen und Aussenräume festgelegt.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Die Gemeinde Steffisburg informiert über die aktuellen Entwicklungen des geplanten Gewerbe- und Dienstleistungsprojekts "RAUM 5 – Nachhaltiger Arbeitspark Steffisburg".
Planungsprozesse auf Kurs
Die öffentliche Mitwirkung für die Überbauungsordnungen "Gewerbegebiet Aarefeld" und "Basiserschliessung Entwicklungsschwerpunkt ESP Bahnhof Steffisburg" konnte abgeschlossen werden. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht. Von den vier Eingaben würdigen zwei das Projekt vorbehaltlos, eine Eingabe weist auf Optimierungspotential bei der Wegführung für den Langsamverkehr hin und eine weitere Stellungnahme äussert sich kritisch gegen die geplante Erschliessungsstrasse für den ESP Bahnhof Steffisburg. Die Gemeinde hat jedoch diverse Varianten für diese Erschliessung aus den unterschiedlichsten Perspektiven geprüft und ist davon überzeugt, dass die erarbeitete Verkehrsführung den Bedürfnissen aller – Nutzenden und Anwohnenden – am besten gerecht wird.
Die Gemeinde Steffisburg sind froh, dass die planungsrechtlichen Grundlagen für den Arbeitspark und die Erschliessung nun soweit fortgeschritten sind, dass nach den Sommerferien die öffentliche Auflage und anschliessend die Genehmigungen durch die verschiedenen Gremien stattfinden können. Die Volksabstimmung zur Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung, welche dann eine punktuelle Gebäudehöhe von 24 Meter zulassen soll, ist für Februar 2016 geplant.
Ausstieg Immer AG
Leider hat die Firma Immer AG den Ausstieg aus RAUM 5 bekannt gegeben. Das Unternehmen hat in Uetendorf Bauland erwerben können. RAUM 5 ist nach dem Ausscheiden der Immer AG nicht gefährdet, die Gemeinde Steffisburg bedauern dieses Schritt. Dank der Zusammenarbeit konnten die Gemeinde wertvolle Erkenntnisse für die Unterbringung eines grossen Logistikbetriebs mit vielschichtigen Betriebsabläufen sammeln.
Investorensuche und Kostenplanung
Weiterhin wird am Finanzierungs-, Betreibermodell und an der Kostenplanung gearbeitet. Eine Broschüre für mögliche Investoren ist am Entstehen und wird im August 2015 vorliegen. Bei Interesse an einer Investition in "RAUM 5 – Nachhaltiger Arbeitspark Steffisburg", melden Sie sich für einen unverbindlichen Termin.
Kontakt: Martina Sempach, E-Mail martina.sempach@steffisburg.ch, Telefon 033 439 43 60
Im Sommer 2014 konnte das Projekt "RAUM 5– Nachhaltiger Arbeitspark Steffisburg" der Öffentlichkeit und den Gewerbebetreibenden aus allen Gemeinden des Wirtschaftsraums Thun vorgestellt werden. Kurz vor Weihnachten wurden die Kreditbewilligungen für die Erarbeitung des Richtprojekts, der Überbauungsordnung und der Erschliessung erteilt.
Mittlerweile sind die planungsrechtlichen Grundlagen weit fortgeschritten. Damit die am Projekt interessierten Unternehmen und die Bevölkerung von Steffisburg zum Start der Mitwirkungsverfahren orientiert werden können, findet eine Informationsveranstaltung statt.
Dienstag, 28. April 2015 um 18.00 Uhr im Singsaal der Schulanlage Zulg, Zulgstrasse 47
Über folgende Planungsinstrumente, welche im Zusammenhang mit der Entwicklung von "RAUM 5 – Nachhaltiger Arbeitspark Steffisburg" stehen, wird orientiert:
- Anpassung der Bestimmungen zur ZPP B "Gewerbegebiet Aarefeld" (Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung)
-
Überbauungsordnung der ZPP B "Gewerbegebiet Aarefeld"
- Überbauungsordnung zur Basiserschliessung des Entwicklungsschwerpunkts ESP Bahnhof Steffisburg
Handeln und nicht passiv sein, neue Ideen und Modelle entwickeln, gemeinsam ein Leuchtturmprojekt mit neuen Ansätzen realisieren. Genau dies versteht der Steffisburger Gemeinderat unter aktiver Bodenpolitik. Die Mitglieder des Grossen Gemeinderats haben auch ihr Bekenntnis dazu abgegeben. So wurde für die Erarbeitung des Richtprojekts und der Überbauungsordnung für RAUM 5 sowie für weiterführende Arbeiten bezüglich des Finanzierungs- und Betreibermodells und Vermarktungsmassnahmen im August ein Kredit von CHF 495'000 bewilligt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung beteiligt sich an diesen Kosten mit CHF 176'000. Der Kanton Bern spricht sich damit klar für RAUM 5 aus. Das Gewerbegebiet Aarefeld, in welchem RAUM 5 entstehen soll, liegt im kantonalen Entwicklungsschwerpunkt ESP Bahnhof Steffisburg. Mit der Standortförderung des beco Berner Wirtschaft pflegen wir wertvolle Beziehungen, die interessante Kontakte ermöglichen.
Für den Bau der Erschliessung des Standorts wurde anfangs Dezember durch den Grossen Gemeinderat ein Kredit von CHF 3.974 Mio. gesprochen. Nach Abzug des Beitrages der Gemeinde Heimberg an dieses Strassenprojekt verbleiben der Gemeinde Steffisburg Nettokosten von CHF 2.124 Mio.
Die lokale Politik und der Kanton Bern stehen also vollumfänglich hinter RAUM 5. Die Einwohnergemeinde Steffisburg hat also weiterhin die einmalige Chance, ein vorbildliches auf zukünftige Bedürfnisse ausgerichtetes Leuchtturmprojekt zu entwickeln. Mit dem innovativen Projekt, welches Pilotcharakter aufweist, wollen wir beweisen, dass sich Nachhaltigkeit, Flexibilität und neue Arbeitsformen kombinieren und rechnen lassen.
Aktuell laufen verschiedene Gespräche mit interessierten Gewerbebetreibenden, um die Raumbedürfnisse und weitere betriebliche Anforderungen unverbindlich aufnehmen zu können. Die Erkenntnisse daraus fliessen in die Erarbeitung des Raumprogramms ein, damit dieses eine höchstmögliche Nutzungsflexibilität erfüllt.
Hat auch Ihr Betrieb Raumbedarf oder sind Sie auf der Suche nach einem neuen Standort?
Melden Sie sich für ein persönliches Gespräch bei uns. Bis spätestens Ende Februar
2015 sollten wir über Ihre Anforderungen Kenntnis haben, damit wir diese auch für die Ausgestaltung der Nutzungsflexibilität bestmöglich berücksichtigen können. Bis im Sommer 2015 wird das
Finanzierungs- und Betreibermodell weiter konkretisiert, damit wir Ihnen dann konkrete Aussagen dazu machen und Zahlen nennen können.
Parallel dazu läuft die Investorensuche für RAUM 5. Ebenfalls wird der Bau der Erschliessungsstrasse weiter geplant und die Überbauungsordnung erarbeitet. Unser Ziel ist es, bis im Herbst 2015 die planungsrechtlichen Grundlagen (Überbauungsordnungen) für den Arbeitspark und die Strassenanlage erarbeitet zu haben. Wir rechnen nach wie vor optimistisch und gehen von einem möglichen Baustart des ersten Baufelds im Herbst 2017 aus.
Wir freuen uns auf das Projekt RAUM 5 weiter voran zu treiben!